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Aktive Sterbehilfe                                                                                                                                                                                                                  Prädikat „Ausgewählter Ort 2011“  Projektmarke „365 Orte im Land der Ideen."       

 

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vorgestellt und kommentiert von Anne Siegel und Nina Warzelhan

 

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten. Im Strafgesetzbuch befasst sich zwar kein „eigener" Paragraph mit der Sterbehilfe, doch wird sie mit Hilfe des Paragraphen § 212 (Todschlag) und des Paragraphen § 216 (Tod auf Verlangen) umschrieben. Das Strafmaß wird danach entschieden, ob der Patient den Wunsch des Sterbens vorher z.B. durch ein Patiententestament geäußert hat. In diesem Falle kann die Strafe nach § 216 zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen. Straffrei hingegen bleibt die passive Sterbehilfe, also wenn man Methoden zur Erhaltung des Lebens aufgibt, wie z.B. die Beatmungsmaschine abstellt oder die künstliche Ernährung stoppt. Dabei kommt es aber auch wieder darauf an , ob der Patient den Wunsch zu sterben in Patiententestamenten, gegenüber seiner Verwandten oder Ärzten geäußert hat.

Aktive Sterbehilfe ist also in jeden Fall strafbar, auch wenn der todeskranke Patient dies verlangt. Passive Sterbehilfe ist zwar nicht gesetzlich erlaubt , doch wird sie geduldet, also nicht strafrechtlich verfolgt.

Zum Nachlesen: www.ev-stift_gymn.guetersloh.de/sterbehilfe.html

 

Rechtslage in den Niederlanden

Die rechtlichen Grundlagen in den Niederlanden ist etwas anders als in Deutschland. Grundsätzlich bleibt sie aber eine strafbare Handlung, nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese Bedingungen bzw. Regeln haben den Sinn, dass der Tod auf jeden Fall auf Wunsch des Patienten durchgeführt wird. Die wichtigsten Punkte lauten:

- Gemeinsam mit dem Patienten muss der Arzt jede Alternative zur Sterbehilfe erörtert und als aussichtslos erkannt haben.

- Zudem muss der Arzt von Freiwilligkeit und Ernsthaftigkeit des Patientenwunsches nach Sterbehilfe und die Aussichtslosigkeit auf Heilung überzeugt sein.

- Schließlich muss vor der Tötung ein weiterer Arzt hinzugezogen werden und ein unabhängiges Gremium (z.B. Jurist, Mediziner oder Ethiker) muss diese Entscheidung prüfen.

(Rheinische Post vom 3.Mai 2001 / Nr. 102).

 

Woher kommt Sterbehilfe?

Sterbehilfe ist auch als Euthanasie bekannt. Dies kommt aus dem griechischen und bedeutet schöner Tod. Früher galt, wer durch Krankheit oder die Gebrechlichkeit des Alters „lebensunwert" geworden war hatte das Recht auf den „Freitod".

Später, die durch das Christentum aufgestellten Verbote gegen die Selbsttötung wandelte sich der Begriff Euthanasie in die Pflicht des Arztes dem Kranken das schmerzfreie Sterben durch bestimmte Mittel zu ermöglichen.

 

Euthanasie unter Hitlers Herrschaft

Unter Hitler wandelte sich der Begriff erneut. Seit Kriegsbeginn 1939 konnte unheilbar Kranken der Gnadentod gewährt werden. Hitler unterschied zwischen den vollwertigen und den lebensunwerten Menschen. Die Absicht Hitlers bzw. der Nazis war, dass sich eine Gesellschaft, die sich systematisch und absolut jedem sozialen Ballast entledigt, wirtschaftlich, militärisch und wissenschaftlich unschlagbar sei. Die Absicht Hitlers wurde vollzogen, indem die körperlich und geistig behinderten Menschen sowie Epileptiker und Geisteskranke, vollkommen abgeschirmt von der Gesellschaft, in sogenannten Zuchthäusern zusammengezogen wurden.

 

Sterbehilfe- persönliche Erfahrung

Während der Suche nach geeigneten Artikel über unser Projekt, bin ich beim Lesen der Zeitschrift MAX (vom Mai 2001) auf die Geschichte der Familie Demers aus Holland gestoßen. Ihre Tochter Suzanne ist 14 Jahre alt als bei ihr der Knochenkrebs diagnostiziert wird. Trotz ihrer Schmerzen möchte das Mädchen den Krebs besiegen. Für vier Tage die Woche fährt sie mit ihrer Mutter von Amsterdam nach Maastricht zur Chemotherapie. Nach etwa einem halben Jahr Chemotherapie ist Suzanne entschlossen, sie will siegen aber auch jetzt leben. So unternimmt sie mit Freundinnen kleinerer Reisen. Nur manchmal sitzt Suzanne im Rollstuhl, die meiste Zeit quält sie sich mit Krücken vorwärts. „Sie ist zäh", erzählen die Eltern, doch etwa ein halbes Jahr später wird erkannt, dass nicht nur der Oberschenkel vom Krebs befallen ist, sondern nun auch der andere, der Rücken und der Schädel. Suzanne muss höllische Schmerzen ertragen. Knochenschmerzen sind die schlimmsten. Suzanne wird nach Amsterdam in die Klinik überwiesen, wo sie von Professor Tom Voûte behandelt wird. Er ist für sie ein Freund, ein vertrauter, der ihr mitteilt, dass es sinnlos sei sie weiter zu behandeln. Doch Suzanne möchte leben, sie hat noch soviel vor, unter anderem ein Studium in Utrecht, Pharmakologie. Der Wunsch nach dem Studium ist Suzannes erste Bitte an ihren Arzt., im Verlauf ihrer Krankheit. Die Mediziner setzten alles auf eine Karte. Sie wird bestrahlt und man öffnet ihr die Schädeldecke, deren Haut vom Krebs befallen ist, und reinigen sie. Suzanne bekommt Morphium gegen die Schmerzen. Als sie diese nicht mehr aushält, werden ihr die Nervenstränge im Nacken durchgetrennt. Suzanne geht trotz allem zur Schule, macht ihren Abschluss und geht mit ihren Freundinnen in Utrecht studieren. Suzanne hat trotz ihrer elenden Krankheit alle Aspekte des Lebens erfahren. Ihre Eltern sind stolz auf ihre Kämpferin. Den Tag, an dem Suzanne ihren Tod bestimmt bekommen sie nicht mit. Suzanne hat gehört, dass Voûte Sterbenden hilft. Auch Kinder unterhalten sich über den Tod und seine Möglichkeiten. Voûte hilft, wenn die Krankheit aus ihnen ein schreiendes Tier macht. Suzanne fährt alleine von Utrecht nach Amsterdam und bittet Voûte ihr etwas zu geben, damit sie in Ruhe sterben kann. Die Vorstellung nicht mehr klar denken zu können hält Suzanne nicht aus. Voûte sagt, es ist nicht die Aufgabe eines Arztes einen Patienten auf Sterbehilfe aufmerksam zu machen, doch in 35 Jahren Praxis haben ihn schon ca. 20 Jugendliche nach den ruhigen Tode gefragt. Suzanne bekommt ihr Pulver und fährt nach Hause zu ihren Eltern. Im Wohnzimmer wird ein Krankenbett errichtet. Das Pulver bewahrt sie in ihrem Nachtschränkchen auf. Es ist ihr Trost, ihre Sicherheit, ihr Frieden. Nachdem sie mitten in einem Gespräch mit einer Freundin wegsackt, ist für sie die Zeit gekommen. Mit dem Grund sich nicht mehr unter Kontrolle zu haben, bittet sie ihre Eltern um Apfelmus. Sie verrührt damit das Pulver und nimmt es ein. Suzanne fällt ins Koma, am nächsten Tag ist sie tot.

Quelle: Max, Nr. 10, 3. Mai 2001

 

 

Sterbehilfe – Pro & Contra

Pro

Junge Liberale Böblingen:

„Im Falle unerträglichen Leides und Aussichtslosigkeit auf Heilung wird nun dem Menschen die Selbstbestimmtheit über seines Tod durch fremde Hilfe ermöglicht"

- kein unerträgliches Leiden bis zum qualvollen Tod

- jeder Einzelne hat das Recht über sich selbst zu bestimmen

Contra

Sozialministerin Stewens:

„Sterbende brauchen eine umfassende , liebevolle und individuelle Betreuung (...). Aktive Sterbehilfe ist ein Eingriff in die Menschenwürde."

- Todesdatum kann zu früh festgelegt werden: Patienten sterben, obwohl vielleicht noch Chancen auf Heilung bestehen.

- Mensch entscheidet über Leben und Tod (ethisch oft nicht vertretbar)

 

Was denkt Ihr über Sterbehilfe? Sollte in Deutschland ein ähnlich Gesetzt eingeführt werden, wie in Holland? Euch interessiert Eure Meinung, schickt uns einfach eine E-Mail, mit Eurer Ansicht, Position oder Vorschlägen!

 

Senden Sie eine E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu diesem Thema an: info@wotys.de
Stand: 10. Februar 2012