Rechtliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe
gesetzlich verboten. Im Strafgesetzbuch befasst sich zwar kein „eigener"
Paragraph mit der Sterbehilfe, doch wird sie mit Hilfe des Paragraphen § 212
(Todschlag) und des Paragraphen § 216 (Tod auf Verlangen) umschrieben. Das
Strafmaß wird danach entschieden, ob der Patient den Wunsch des Sterbens
vorher z.B. durch ein Patiententestament geäußert hat. In diesem Falle kann
die Strafe nach § 216 zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen.
Straffrei hingegen bleibt die passive Sterbehilfe, also wenn man Methoden zur
Erhaltung des Lebens aufgibt, wie z.B. die Beatmungsmaschine abstellt oder die
künstliche Ernährung stoppt. Dabei kommt es aber auch wieder darauf an , ob
der Patient den Wunsch zu sterben in Patiententestamenten, gegenüber seiner
Verwandten oder Ärzten geäußert hat.
Aktive Sterbehilfe ist also in jeden Fall
strafbar, auch wenn der todeskranke Patient dies verlangt. Passive Sterbehilfe
ist zwar nicht gesetzlich erlaubt , doch wird sie geduldet, also nicht
strafrechtlich verfolgt.
Zum Nachlesen: www.ev-stift_gymn.guetersloh.de/sterbehilfe.html
Rechtslage in den Niederlanden
Die rechtlichen Grundlagen in den
Niederlanden ist etwas anders als in Deutschland. Grundsätzlich bleibt sie
aber eine strafbare Handlung, nur wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind,
wird von einer Strafverfolgung abgesehen. Diese Bedingungen bzw. Regeln haben
den Sinn, dass der Tod auf jeden Fall auf Wunsch des Patienten durchgeführt
wird. Die wichtigsten Punkte lauten:
- Gemeinsam mit dem Patienten muss der
Arzt jede Alternative zur Sterbehilfe erörtert und als aussichtslos
erkannt haben.
- Zudem muss der Arzt von
Freiwilligkeit und Ernsthaftigkeit des Patientenwunsches nach
Sterbehilfe und die Aussichtslosigkeit auf Heilung überzeugt sein.
- Schließlich muss vor der Tötung
ein weiterer Arzt hinzugezogen werden und ein unabhängiges Gremium
(z.B. Jurist, Mediziner oder Ethiker) muss diese Entscheidung prüfen.
Woher kommt Sterbehilfe?
Sterbehilfe ist auch als Euthanasie bekannt.
Dies kommt aus dem griechischen und bedeutet schöner Tod. Früher galt, wer
durch Krankheit oder die Gebrechlichkeit des Alters „lebensunwert"
geworden war hatte das Recht auf den „Freitod".
Später, die durch das Christentum
aufgestellten Verbote gegen die Selbsttötung wandelte sich der Begriff
Euthanasie in die Pflicht des Arztes dem Kranken das schmerzfreie Sterben
durch bestimmte Mittel zu ermöglichen.
Euthanasie unter Hitlers Herrschaft
Unter Hitler wandelte sich der Begriff
erneut. Seit Kriegsbeginn 1939 konnte unheilbar Kranken der Gnadentod gewährt
werden. Hitler unterschied zwischen den vollwertigen und den lebensunwerten
Menschen. Die Absicht Hitlers bzw. der Nazis war, dass sich eine Gesellschaft,
die sich systematisch und absolut jedem sozialen Ballast entledigt,
wirtschaftlich, militärisch und wissenschaftlich unschlagbar sei. Die Absicht
Hitlers wurde vollzogen, indem die körperlich und geistig behinderten
Menschen sowie Epileptiker und Geisteskranke, vollkommen abgeschirmt von der
Gesellschaft, in sogenannten Zuchthäusern zusammengezogen wurden.
Sterbehilfe- persönliche Erfahrung
Während der Suche nach geeigneten Artikel
über unser Projekt, bin ich beim Lesen der Zeitschrift MAX (vom Mai 2001) auf
die Geschichte der Familie Demers aus Holland gestoßen. Ihre Tochter Suzanne
ist 14 Jahre alt als bei ihr der Knochenkrebs diagnostiziert wird. Trotz ihrer
Schmerzen möchte das Mädchen den Krebs besiegen. Für vier Tage die Woche
fährt sie mit ihrer Mutter von Amsterdam nach Maastricht zur Chemotherapie.
Nach etwa einem halben Jahr Chemotherapie ist Suzanne entschlossen, sie will
siegen aber auch jetzt leben. So unternimmt sie mit Freundinnen kleinerer
Reisen. Nur manchmal sitzt Suzanne im Rollstuhl, die meiste Zeit quält sie
sich mit Krücken vorwärts. „Sie ist zäh", erzählen die Eltern, doch
etwa ein halbes Jahr später wird erkannt, dass nicht nur der Oberschenkel vom
Krebs befallen ist, sondern nun auch der andere, der Rücken und der Schädel.
Suzanne muss höllische Schmerzen ertragen. Knochenschmerzen sind die
schlimmsten. Suzanne wird nach Amsterdam in die Klinik überwiesen, wo sie von
Professor Tom Voûte behandelt wird. Er ist für sie ein Freund, ein
vertrauter, der ihr mitteilt, dass es sinnlos sei sie weiter zu behandeln.
Doch Suzanne möchte leben, sie hat noch soviel vor, unter anderem ein Studium
in Utrecht, Pharmakologie. Der Wunsch nach dem Studium ist Suzannes erste
Bitte an ihren Arzt., im Verlauf ihrer Krankheit. Die Mediziner setzten alles
auf eine Karte. Sie wird bestrahlt und man öffnet ihr die Schädeldecke,
deren Haut vom Krebs befallen ist, und reinigen sie. Suzanne bekommt Morphium
gegen die Schmerzen. Als sie diese nicht mehr aushält, werden ihr die
Nervenstränge im Nacken durchgetrennt. Suzanne geht trotz allem zur Schule,
macht ihren Abschluss und geht mit ihren Freundinnen in Utrecht studieren.
Suzanne hat trotz ihrer elenden Krankheit alle Aspekte des Lebens erfahren.
Ihre Eltern sind stolz auf ihre Kämpferin. Den Tag, an dem Suzanne ihren Tod
bestimmt bekommen sie nicht mit. Suzanne hat gehört, dass Voûte Sterbenden
hilft. Auch Kinder unterhalten sich über den Tod und seine Möglichkeiten.
Voûte hilft, wenn die Krankheit aus ihnen ein schreiendes Tier macht. Suzanne
fährt alleine von Utrecht nach Amsterdam und bittet Voûte ihr etwas zu
geben, damit sie in Ruhe sterben kann. Die Vorstellung nicht mehr klar denken
zu können hält Suzanne nicht aus. Voûte sagt, es ist nicht die Aufgabe
eines Arztes einen Patienten auf Sterbehilfe aufmerksam zu machen, doch in 35
Jahren Praxis haben ihn schon ca. 20 Jugendliche nach den ruhigen Tode
gefragt. Suzanne bekommt ihr Pulver und fährt nach Hause zu ihren Eltern. Im
Wohnzimmer wird ein Krankenbett errichtet. Das Pulver bewahrt sie in ihrem
Nachtschränkchen auf. Es ist ihr Trost, ihre Sicherheit, ihr Frieden. Nachdem
sie mitten in einem Gespräch mit einer Freundin wegsackt, ist für sie die
Zeit gekommen. Mit dem Grund sich nicht mehr unter Kontrolle zu haben, bittet
sie ihre Eltern um Apfelmus. Sie verrührt damit das Pulver und nimmt es ein.
Suzanne fällt ins Koma, am nächsten Tag ist sie tot.
Quelle: Max, Nr. 10, 3.
Mai 2001
Sterbehilfe – Pro & Contra
Pro
Junge Liberale Böblingen:
„Im Falle unerträglichen Leides und
Aussichtslosigkeit auf Heilung wird nun dem Menschen die
Selbstbestimmtheit über seines Tod durch fremde Hilfe ermöglicht"
- kein unerträgliches Leiden bis zum
qualvollen Tod
- jeder Einzelne hat das Recht über
sich selbst zu bestimmen
Contra
Sozialministerin Stewens:
„Sterbende brauchen eine umfassende ,
liebevolle und individuelle Betreuung (...). Aktive Sterbehilfe ist ein
Eingriff in die Menschenwürde."
- Todesdatum kann zu früh festgelegt
werden: Patienten sterben, obwohl vielleicht noch Chancen auf Heilung
bestehen.
- Mensch entscheidet über Leben und
Tod (ethisch oft nicht vertretbar)
Was denkt Ihr über Sterbehilfe? Sollte in
Deutschland ein ähnlich Gesetzt eingeführt werden, wie in Holland? Euch
interessiert Eure Meinung, schickt uns einfach eine E-Mail, mit Eurer Ansicht,
Position oder Vorschlägen!